EU-Energielabel
Seit 1992 müssen in Europa verschiedene Haushaltsgeräte mit dem EU-Label gekennzeichnet werden. Das bedeutet, dass alle Geräte, die unter diese Kennzeichnungs-Verordnung fallen, mit einem entsprechenden Etikett zu versehen sind, wenn sie im Handel ausgestellt werden. Das Energielabel beinhaltet den Energieverbrauch und zum Teil wesentliche Geräteeigenschaften. Durch die Einordnung der Geräte in Energieeffizienzklassen (A bis G und seit 2004 sogar A+ und A++ für Kühl- und Gefriergeräte) haben Sie als Kunde eine leichtere Orientierung beim Kauf. Das Energielabel ist Pflicht für Elektrobacköfen, Geschirrspülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte, Lampen, Raumklimageräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Waschtrockner.
Falls Sie bei anderen Gerätegruppen Energielabels finden, die dem EU-Label sehr ähnlich sind (z.B. bei Heizungspumpen), handelt es sich dabei um freiwillige Kennzeichnungssysteme, die nicht auf die EU-Richtlinie 92/75/EWG zurückgehen. Diese informieren zwar auch über die Energieeffizienz von Geräten, werden aber aufgrund der Freiwilligkeit nicht von allen Herstellern dieser Gerätekategorie genutzt, insbesondere nicht bei Produkten mit geringer Energieeffizienz. Auch bei ähnlichem Design des Labels ist nicht zwingend gewährleistet, dass die Energieeffizienzklassen mit denen des EU-Labels vergleichbar sind.
