Staatliche Fördermassnahmen
Hier stellen wir Ihnen die ab dem 1. Januar 2008 gültigen Fördermöglichkeiten für Privatpersonen in den Bereichen energieeffizienter Neubau, Altbausanierung, rationelle Energieanwendung und Nutzung erneuerbarer Energien gemäß "Règlement grand-ducal du 21 décembre 2007 (Mémorial A - N° 247) instituant un régime d'aides pour des personnes physiques en ce qui concerne la promotion de l'utilisation rationnelle de l'énergie et la mise en valeur des énergies renouvelables" vor.
Diese Verordnung löst die Bestimmungen der großherzoglichen Verordnung vom 3. August 2005 ab. Die vorgenommenen Änderungen der aktuellen Verordnung basieren auf den Inhalten des Kyoto-Protokolls und des CO2-Aktionsplans der Regierung, der im April 2006 verabschiedet wurde, auf einer Potentialstudie zur Nutzung erneuerbarer Energien (LUXRES) sowie auf Vorschlägen von Energieexperten.
Um eine Reduktion der klimaschädlichen Emissionen zu erreichen gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Energieeinsparung durch die Reduktion des Energiebedarfs
- Energieeinsparung durch rationelle Energieverwendung
- Substitution der CO2-verursachenden fossilen Energieträger (Öl, Gas,...) durch CO2-günstigere Energieträger wie z.B. Holz (CO2-neutral) und "Sonne" (CO2-frei).
In all diesen Bereichen bietet die neue Subventionsverordnung finanzielle Zuschüsse.
(Quelle: Broschüre "Förderprogramm" vom Umweltministerium)
